Die Bringschuld ist eine der drei Arten der Schuld (daneben noch Schickschuld und Holschuld). Mit der Art der Schuld wird der Erfüllungsort und die geschuldete Aktivität des Schuldners umschrieben. Bei der Bringschuld ist Erfüllungsort der Wohnsitz bzw die Niederlassung des Gläubigers. Die geschuldete Leistung muss dort bei Fälligkeit an den Gläubiger übergeben werden.