Die Rechtsprechung gewährt unter restriktiven Voraussetzungen eine abstrakte Rente, wenn die Erwerbsfähigkeit des Geschädigten durch die Beeinträchtigung seiner körperlichen oder geistigen Gesundheit (§ 1325 ABGB) dauerhaft eingeschränkt ist, er aber im Moment keinen finanziellen Nachteil nachweisen kann.