Die Gemeinschaftsordnung stellt eine einstimmige und schriftliche Vereinbarung sämtlicher Wohnungseigentümer über die Einrichtung bestimmter Funktionen innerhalb der Eigentümergemeinschaft oder über die Willensbildung dar. So werden etwa neue Organe zur Mitwirkung im Rahmen der Willensbildung und bei Abrechnungsfragen geschaffen oder der formelle Willensbildungsprozess innerhalb der Eigentümergemeinschaft näher festgelegt. Die Gemeinschaftsordnung bindet unabhängig von ihrer grundbücherlichen Ersichtlichmachung sämtliche Rechtsnachfolger der Wohnungseigentümer.