Eine Ehescheidung hat Auswirkungen auf viele Lebensbereiche der Ehegatten; so erfahren auch die finanziellen Gegebenheiten eine Umgestaltung. Nach einer Ehescheidung muss das eheliche Vermögen angemessen aufgeteilt werden. Die Aufteilungsmasse wird hierbei grundsätzlich aus dem ehelichen Gebrauchsvermögen und den ehelichen Ersparnissen gebildet, wobei uU auch Schulden in Anschlag gebracht werden. Verschiedene Vermögenswerte unterliegen jedoch bereits von Gesetzes wegen nicht der Aufteilung bzw können durch eine Aufteilungsvereinbarung von der nachehelichen Aufteilung ausgenommen werden.