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Ehenichtigkeit

FamilienrechtEhe- und PartnerschaftsrechtNademleinskyJuni 2024

Eine nichtige Ehe ist im Unterschied zur „Nichtehe“ eine gültig zustande gekommene Ehe, die jedoch mit schweren Mängeln behaftet ist, sodass sie gerichtlich für nichtig erklärt werden kann. Bis zur Nichtigerklärung kann sich jedoch niemand auf die Nichtigkeit berufen.

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