Mit dem vorläufigen Unterhalt können minderjährige Kinder auf besonders rasche und einfache Weise im Provisorialverfahren einen Unterhaltstitel erlangen. Der vorläufige Unterhalt wird ohne Anhörung des Unterhaltspflichtigen und ohne Durchführung eines Bescheinigungsverfahrens gewährt. Nachteile sind, dass er nicht über einen relativ niedrigen Maximalbetrag hinausgehen darf und prinzipiell zurückgefordert werden kann, wenn der Bezug nicht gerechtfertigt war.