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Providerhaftung

SchadenersatzBesondere HaftungsfälleLanzingerJuli 2024

Die Providerhaftung nach dem Digital Services Act, kurz: DSA (vorher im ECG geregelt), bietet für die Anbieter von Vermittlungsdiensten, Einschränkungen bei der Haftung für etwaig problematischen Inhalt. Ist ein Content etwa aus strafrechtlichen, urheberrechtlichen oder schadenersatzrechtlichen Gründen relevant, haftet primär der Ersteller des Inhalts, nicht jedoch zwangsläufig der Anbieter des Zugangs zum Web, der Verlinker oder der Hoster des Inhalts.

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