Das Modell der schuldrechtlichen Sicherung schützt die Ansprüche des Erwerbers durch eine abstrakte Garantie oder eine Versicherung. Diese Sicherungen müssen bis zum Ende der Sicherungspflicht bestehen; die Bestellung eines Treuhänders ist nicht zwingend nötig. Der Abschluss einer der Höhe nach begrenzten Fertigstellungsgarantie ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Nimmt der Erwerber Garantie oder Versicherung in Anspruch, kommt es zur Auflösung des Bauträgervertrags.