Aufgrund des Verbots der Selbsthilfe muss jemand, der einen Anspruch durchsetzen will, sich gerichtlicher Hilfe bedienen. Üblicherweise klagt er den Gegner und erhält einen sog Exekutionstitel (Zahlungsbefehl, Urteil, Beschluss, Vergleich, ...). Diesen Exekutionstitel kann er dann in einem Exekutionsverfahren zwangsweise durchsetzen lassen.