Die Haftungsgrundlagen bei Wintersportfällen sind meist deliktischer Natur. Die Beurteilung des Verhaltens der Verkehrsteilnehmer erfolgt auf der Grundlage allgemein gültiger Verhaltensnormen für die ausgeübte Sportart. Wintersportler sind in erster Linie selbst für ihre Sicherheit verantwortlich und haben diesem Umstand durch entsprechendes Verhalten Rechnung zu tragen. Das Vorliegen einer vorvertraglichen oder vertraglichen Haftungsgrundlage prüft man bei Beförderungsverträgen oder der Bezahlung von Benützungs- oder Mietgebühren (zB Loipen, Sportgeräte).