vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Dienstwohnung

Miet- und WohnrechtMieteHandlerApril 2026

Dienstwohnungen sind vom Anwendungsbereich des MRG ausgenommen. Das ist jedoch nur dann der Fall, wenn der (freie) Dienstvertrag Anlass bzw geschäftliche Basis für den Bestandvertrag ist. Selbst wenn das Mietverhältnis nach Beendigung des Dienstvertrages weiterbesteht, soll dies nach der Rsp nichts am Charakter der Dienstwohnung ändern.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte