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Kinderbeistand

ZivilverfahrensrechtAußerstreitverfahrenDeixler-Hübner/MayrhoferApril 2023

Der Kinderbeistand ist ein Rechtsinstitut, welches Minderjährige in besonders konfliktträchtigen Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren unterstützt. Der Kinderbeistand kann von Amts wegen vom Gericht bestellt werden und ist in § 104a Außerstreitgesetz (AußStrG) näher geregelt.

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