Während es sich beim Einfamilienhaus um ein Wohnhaus mit einer selbstständigen Wohnung handelt, verfügt ein Zweifamilienhaus über zwei eigenständige Wohnungen. Die mietrechtliche Einstufung eines Ein- bzw Zweifamilienhauses ist interessant, weil Mietverträge, die nach dem 31. 12. 2001 abgeschlossen wurden, vom Geltungsbereich des MRG ausgenommen sind.