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Erwerb von Dienstbarkeiten

SachenrechtDienstbarkeitIlleditsJuli 2026

Wie alle dinglichen Rechte werden auch Servituten durch Titel und Modus erworben. Als Titel kommen ein Servitutsbestellungsvertrag, letztwillige Verfügung, Ersitzung, richterliche Anordnung oder Bescheid einer Verwaltungsbehörde infrage (§ 480 ABGB).

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