Die Vertretungspflicht ist abhängig von der Rechtsmittelinstanz, von bestimmten Streitwertgrenzen und (im Außerstreitverfahren) von der Verfahrensmaterie.
Die Vertretungspflicht ist abhängig von der Rechtsmittelinstanz, von bestimmten Streitwertgrenzen und (im Außerstreitverfahren) von der Verfahrensmaterie.