vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sexualstraftaten unter Einsatz von Nötigungsmitteln (§§ 201 und 202 StGB)

StrafrechtStrafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und SelbstbestimmungKutleshiDezember 2024

Die Delikte der Vergewaltigung in § 201 StGB und der geschlechtlichen Nötigung in § 202 StGB bezwecken den Schutz vor unfreiwilligen unter Einsatz von Nötigungsmitteln erzwungenen geschlechtlichen Handlungen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte