Der 10. Abschnitt des StGB trägt die Überschrift „Sexuelle Integrität und Selbstbestimmung“. In diesem Briefing sollen Grundbegriffe und die Gliederung des Abschnitts erläutert werden.
Grundbegriffe Sexualstrafrecht
Allgemeines
Die Delikte des 10. Abschnitts des StGB haben einige Begriffe gemein, allen voran jene des „Beischlafs“, der „dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung“, der „geschlechtlichen Handlung“ sowie der „Vornahme oder Duldung“. Legaldefinitionen dieser Begriffe finden sich im StGB jedoch nicht. Damit sich die Erläuterungen zu den einzelnen Straftatbeständen (§§ 201ff StGB) in weiterer Folge auf die deliktsspezifischen Besonderheiten konzentrieren können, sollen zunächst diese Grundbegriffe erörtert werden.

