Der 10. Abschnitt des StGB trägt die Überschrift „Sexuelle Integrität und Selbstbestimmung“. in diesem Briefing sollen Grundbegriffe und die Einteilung erläutert werden.
Grundbegriffe Sexualstrafrecht
Allgemeines
Die Delikte des 10. Abschnitts des StGB haben einige Begrifflichkeiten gemein, allen voran die des „Beischlafs“, der „dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung“, der „geschlechtlichen Handlung“ sowie der „Vornahme oder Duldung“. Legaldefinitionen hierfür lassen sich im StGB jedoch keine finden. Damit bei den Erläuterungen zu den einzelnen Delikten (§§ 201ff StGB) in weiterer Folge der Fokus auf die deliktsspezifischen Besonderheiten gelegt werden kann, sollen zunächst diese Grundbegriffe erörtert werden.