Mit einer elektronischen Signatur wird eine elektronische Willenserklärung einer Person zugeordnet. Wie bei physischen Unterschriften ist die Zurechenbarkeit eine Beweisfrage. Es existieren mehrere technische Stufen elektronischer Signaturen. Mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Bürgerkarte, Handy-Signatur) können grundsätzlich gesetzliche oder vertragliche Schriftformerfordernisse erfüllt werden.