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Kreditvertrag

SchuldrechtVerträgeRitterMärz 2024

Der Kreditvertrag ist ein Spezialfall des Darlehensvertrags und ist seit dem DaKRÄG in den §§ 988 ff ABGB explizit geregelt. Gem § 988 ABGB ist dieser Konsensualvertrag ein entgeltlicher Darlehensvertrag. IdR stellen die zu zahlenden Zinsen das Entgelt für den Kreditvertrag dar. Das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) sieht besondere Regelungen (insb Informationspflichten, Mindestinhalte und vorzeitige Rückzahlung) für bestimmte Kreditverträge mit Verbrauchern als Kreditnehmer vor. Zum Nachteil des Verbrauchers kann von diesen Bestimmungen nicht abgegangen werden.

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