vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rechtskraft

ZivilverfahrensrechtAllgemeinesDeixler-Hübner/MeisingerMai 2023

Der Eintritt der Rechtskraft bedeutet allgemein die Verbindlichkeit bzw Wirksamkeit einer gerichtlichen Entscheidung gegenüber den Verfahrensparteien. Man unterscheidet die „formelle“ und die „materielle“ Rechtskraft.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte