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Gewaltschutz

Exekutionsrechteinstweilige VerfügungRosenmayrJuli 2017

Bereits 1997 gab es in Österreich ein erstes Gewaltschutzgesetz (Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie), weitere Erweiterungen brachte das 2. GeSchG (ab 1. 6. 2009). In diesen Gesetzen geht es ganz allgemein um Schutz vor Gewalt (zB im Wohnbereich); konkret etwa um polizeiliche Wegweisung und Betretungsverbote und gerichtliche einstweilige Verfügungen gegen Gewalttäter und Stalker.

 

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