Bereits 1997 gab es in Österreich ein erstes Gewaltschutzgesetz, weitere Erweiterungen brachte das 2. GeSchG (ab 1. 6. 2009). In diesen Gesetzen geht es ganz allgemein um Schutz vor Gewalt (zB im Wohnbereich); konkret etwa um polizeiliche Wegweisung und Betretungsverbote und gerichtliche einstweilige Verfügungen gegen Gewalttäter und Stalker. Zuletzt wurden im Zuge der Gesamtreform des Exekutionsrechts – GREx die Bestimmungen über die einstweiligen Verfügungen zum Schutz vor Gewalt und Stalking in ihrem Aufbau übersichtlicher gestaltet, ohne dabei allerdings inhaltliche Änderungen vorzunehmen.