vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sammelklage

ZivilverfahrensrechtStreitiges VerfahrenDeixler-Hübner/MeisingerDezember 2025

Der Begriff „Sammelklage“ ist ein Teilbereich des sog „kollektiven Rechtsschutzes“. Dieser beinhaltet mehrere Spielarten, zB: die Verbandsklage (§ 14 UWG, §§ 28–30 KSchG), die Gruppenklage („class action“), den Testprozess bzw die Verbands-Musterklage, die „Sammelklage österreichischer Prägung“ (aus § 227 ZPO), die (im Sommer 2024 eingeführte) Verbandsklagen auf Unterlassung bzw auf Abhilfe (§§ 619-635 ZPO) usw.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte