Der Begriff „Sammelklage“ ist ein Teilbereich des sog „kollektiven Rechtsschutzes“. Dieser beinhaltet mehrere Spielarten, zB: die Verbandsklage (§ 14 UWG, §§ 28–30 KSchG), die Gruppenklage („class action“), den Testprozess bzw die Verbands-Musterklage, die „Sammelklage österreichischer Prägung“ (aus § 227 ZPO), die (im Sommer 2024 eingeführte) Verbandsklagen auf Unterlassung bzw auf Abhilfe (§§ 619-635 ZPO) usw.

