Der Gebührenanspruch des Sachverständigen ist in den §§ 24–52 Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) geregelt. Da der Sachverständigenbeweis in zahlreichen Gerichtsverfahren eine zentrale Rolle spielt und die damit verbundenen Sachverständigengebühren regelmäßig einen bedeutsamen Teil der Verfahrenskosten ausmachen, handelt es hierbei um ein besonders praxisrelevantes Thema.