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Inventar / Vermögenserklärung

ErbrechtVerlassenschaftsverfahrenDeixler-HübnerApril 2023

Das Inventar ist gem § 168 ff AußStrG ein vollständiges Verzeichnis der Verlassenschaft iSd § 531 ABGB. Ist kein Inventar zu errichten, so hat der Erbe gem § 170 AußStrG eine Vermögenserklärung abzugeben.

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