Während bei institutioneller Schiedsgerichtsbarkeit ein Schiedsverfahren durch eine von den Parteien frei gewählte Schiedsinstitution (oftmals nach den speziellen Regeln dieser Schiedsinstitution) organisiert wird, werden Parteien und Schiedsrichter bei einem Ad-hoc-Schiedsverfahren nicht durch eine Institution unterstützt, sondern sind für die Administration des Schiedsverfahrens selbst verantwortlich.