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Ad-hoc-Schiedsgerichtsbarkeit

ZivilverfahrensrechtAllgemeinesExenberger/DeitzerJänner 2023

Während bei institutioneller Schiedsgerichtsbarkeit ein Schiedsverfahren durch eine von den Parteien frei gewählte Schiedsinstitution (oftmals nach den speziellen Regeln dieser Schiedsinstitution) organisiert wird, werden Parteien und Schiedsrichter bei einem Ad-hoc-Schiedsverfahren nicht durch eine Institution unterstützt, sondern sind für die Administration des Schiedsverfahrens selbst verantwortlich.

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