vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verlöbnis

FamilienrechtEhe- und PartnerschaftsrechtNademleinskyJuni 2024

Das Verlöbnis ist das Versprechen, sich zu ehelichen. Auf die Eheschließung kann jedoch nicht geklagt werden. Vom Verlöbnis kann jeder Verlobte zurücktreten. Dadurch können bereicherungsrechtliche Ansprüche entstehen, außerdem können Geschenke rückgefordert werden und kann Schadenersatz drohen.  

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte