Behandlungsfehler sind Fehler, die in Zusammenhang mit einer fehlerhaften medizinischen oder sonst gesundheitsbezogenen Behandlung samt deren Vor- und Nachbereitung oder einer unrichtigen Unterlassung einer Behandlung (bzw einer geforderten Behandlungsmaßnahme) stehen. Fehlbehandlung ist ein entgegen den geltenden und anerkannten medizinischen Regeln (lege artis) vorgenommener oder unterlassener Behandlungsschritt. Ärzte und Krankenanstalten sind verpflichtet, die wesentlichen Umstände einer Behandlung zu dokumentieren, die Dokumentation aufzubewahren und den Berechtigten Auskunft zu erteilen.