Unternehmer verwenden gerne Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die eine für sie vorteilhafte Gerichtsstandsklausel enthalten. Manchmal ist die Gerichtsstandsvereinbarung auch in den Hauptvertrag eingebettet. Bei beidseitig unternehmensbezogenen Rechtsgeschäften ist für Gerichtsstandsvereinbarungen (in AGB) ein gewisser Gestaltungsspielraum gegeben. Für das wirksame Zustandekommen von Gerichtsstandsvereinbarungen gilt es die Anforderungen der einschlägigen nationalen oder internationalen Rechtsgrundlage zu erfüllen.