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Kündigung durch Vermieter

Miet- und WohnrechtMieteGottardisMärz 2024

Ein Vermieter ist unter gewissen Voraussetzungen berechtigt, den Bestandvertrag vorzeitig aufzulösen. Im Voll- und Teilanwendungsbereich darf der Bestandgeber nach den Bestimmungen des § 30 MRG, im Nichtanwendungsbereich nach § 1118 ABGB, kündigen. Eine einvernehmliche Kündigung ist immer möglich.

Rechtslage nach dem MRG

Dem Vermieter ist im Voll- und Teilanwendungsbereich nur unter den Voraussetzungen des § 30 MRG erlaubt, den Mietvertrag vorzeitig zu beenden.

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