Von den Verjährungsfristen sind die sog Verfallsfristen (auch Präklusiv-, Fall- oder Ausschlussfristen genannt) zu unterscheiden. Die Differenzierung ist wichtig, weil sich an Verjährungs- und Verfallsfristen unterschiedliche Rechtsfolgen knüpfen. Ist eine Verfallsfrist abgelaufen, erlischt das Recht vollkommen; dh, es bleibt nicht einmal eine Naturalobligation zurück.