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Kaution

Miet- und WohnrechtMieteHandlerOktober 2024

Eine Mietkaution zur Besicherung künftiger Forderungen aus dem Mietverhältnis kann zwischen den Mietparteien vereinbart werden.

Grundlegendes 

Bei Mietverhältnissen wird zwischen den Mietvertragsparteien sehr oft der Erlag einer Kaution vereinbart. Sie stellt eine Nebenleistung zum Mietvertrag dar.

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