Mit der Abhilfeklage können Qualifizierte Einrichtungen aufgrund rechtswidriger Unternehmenspraktiken gesammelt (Geld-)Leistungen für Verbraucher einklagen. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen finden sich in § 5 Abs 2 und 3 QEG sowie §§ 624 ff ZPO.
Mit der Abhilfeklage können Qualifizierte Einrichtungen aufgrund rechtswidriger Unternehmenspraktiken gesammelt (Geld-)Leistungen für Verbraucher einklagen. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen finden sich in § 5 Abs 2 und 3 QEG sowie §§ 624 ff ZPO.
