vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anerbenrecht

Erbrechtgesetzliche ErbfolgeNemethNovember 2023

Als Anerbenrecht bezeichnet man die bei Vererben landwirtschaftlicher Höfe anwendbaren Sonderregeln. Das Anerbenrecht bezweckt die Weitergabe des Hofes an einen einzigen Erben, damit der Hof erhalten bleibt. Die Sonderregeln sind im AnerbenG, im Kärntner ErbhöfeG sowie im Tiroler HöfeG enthalten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte