Werden Informationen über eine Grundbuchseinlage oder das unbewegliche Vermögen einer Person benötigt, so besteht die Möglichkeit, diese Informationen durch Einsichtnahme ins Grundbuch zu beziehen. Der Grundbuchsstand kann österreichweit dezentral (insb) bei jedem Gericht abgefragt werden. Die Einsichtnahme wird grundsätzlich durch die Ausfertigung von Grundbuchsabschriften gewährt. Diese sog Grundbuchsauszüge können bei jedem Grundbuchsgericht sowie bei den Notaren (§ 7 GUG) in beglaubigter Form verlangt werden.