vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Handeln auf eigene Gefahr

SchadenersatzAllgemeinesFialaJuli 2024

Eine der Voraussetzungen für einen Schadenersatzanspruch ist die rechtswidrige Verursachung eines Schadens (§ 1294 Satz 1 ABGB). Das Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes kann zum Entfall der Haftung des Schädigers für ein an sich rechtswidriges Verhalten führen. Die von der Rechtsprechung entwickelte Rechtsfigur des Handelns auf eigene Gefahr, stellt einen möglichen Rechtfertigungsgrund dar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte