Wenn auch ein nicht zu unterschätzender Teil der erwachsenen Österreicher in einer Lebensgemeinschaft lebt, ohne mit seinem Lebenspartner verheiratet zu sein, wurde vom Gesetzgeber bisher auf die nichteheliche Lebensgemeinschaft nur in einzelnen Bestimmungen Bezug genommen, während ein umfassendes Regelungsgebilde fehlt. Als rechtliche Instrumente für die Abwicklung einer Lebensgemeinschaft kommen daher in Frage: ausdrückliche oder schlüssige Entgeltvereinbarung, Schenkungswiderruf, gesellschaftsvertragliche Regelung über eine GesbR, Wegfall der Geschäftsgrundlage oder das Bereicherungsrecht.