Zahlreiche gesetzliche Regelungen fordern für bestimmte Rechtsgeschäfte oder Erklärungen die Einhaltung einer bestimmten Form. Am verbreitetsten sind die Schriftform und die Notariatsaktsform. Gesetzliche Formvorbehalte können unterschiedliche Zwecke verfolgen, die bei der Auslegung zu berücksichtigen sind. Meistens, aber nicht immer stellt die Einhaltung der geforderten Form eine Wirksamkeitsvoraussetzung dar.
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