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Weitergabe - Mietrecht

Miet- und WohnrechtMieteHauswurzMärz 2024

Der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 4 MRG setzt entweder die gänzliche Weitergabe samt Fehlen eines dringenden Wohnbedarfs des Mieters oder eintrittsberechtigter Personen oder die Weitergabe gegen eine unverhältnismäßig hohe Gegenleistung voraus. Die teilweise Weitergabe steht der gänzlichen gleich, wenn die verbleibenden Teile der Wohnung nicht zur Befriedigung des Wohnbedürfnisses des Mieters oder eintrittsberechtigter Personen regelmäßig verwendet werden.

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