Der Anlageberatungsvertrag ist ein Auskunfts- oder Beratungsvertrag und dem Wesen nach freier Dienstvertrag. Sein Gegenstand ist die Informationserteilung für eine Anlageentscheidung des Anlegers, was ihn von der Vermögensverwaltung unterscheidet, bei der der Verwalter die Anlageentscheidung trifft. Der zivilrechtlichen Formfreiheit steht eine starke öffentlich-rechtliche Reglementierung gegenüber, etwa nach WAG 2018 idgF, BWG und VAG 2016 idgF. Dabei kommt es zwischen Zivil- und Aufsichtsrecht zu Wechselwirkungen.