Der Kostenrekurs bildet das Rechtsmittel gegen die Kostenentscheidung des Erstgerichts. Er ist grundsätzlich binnen 14 Tagen zu erheben und hat keine aufschiebende Wirkung. Anderes gilt nur dann, wenn zugleich die Sachentscheidung im Rahmen einer zulässigen Berufung bekämpft wird. In diesem Fall gilt auch für die Kostenentscheidung eine vierwöchige Rechtsmittelfrist und ist die Vollstreckbarkeit durch das Rechtsmittel gehemmt.