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Mindestanteil

Miet- und WohnrechtWohnungseigentumRichterFebruar 2023

Der Mindestanteil stellt jenen Miteigentumsanteil an einer Liegenschaft dar, der zum Erwerb bzw Besitz von Wohnungseigentum erforderlich ist. Er entspricht dem Verhältnis des Nutzwerts des jeweiligen Wohnungseigentumsobjektes zur Summe der Nutzwerte sämtlicher Wohnungseigentumsobjekte auf der Liegenschaft und wird als mathematischer Bruch dargestellt. Die Summe sämtlicher Mindestanteile hat der Summe der Nutzwerte aller Wohnungseigentumsobjekte zu entsprechen.

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