Die Schlichtungsstelle ist eine behördliche Einrichtung, die fakultativ in Gemeinden bzw in Städten eingerichtet ist und außergerichtliche Streitfälle behandelt.
Einleitung
Die Bestimmungen der §§ 39, 40 MRG sind nur auf Haupt- und Untermietverhältnisse im Vollanwendungsbereich des MRG1 anzuwenden.2