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Verbrauchergerichtsstand

SchuldrechtVerbraucherrechtDenkMärz 2026

Es besteht ein Anwendungsvorrang der Bestimmungen des europäischen Zivilverfahrensrechts. Diese schaffen neben Prorogationsbeschränkungen zugunsten des Verbrauchers auch einen Klägergerichtsstand für Verbraucher. § 14 KSchG enthält lediglich Prorogationsverbote bzw –beschränkungen über die örtliche Zuständigkeit.

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