Die Verbandsklage ist eine spezifische Klagsmöglichkeit, die das Gesetz bestimmten Verbänden bei speziellen als besonders schutzwürdig erachteten Konstellationen eingeräumt wird, die meist eine Vielzahl von Personen betreffen oder betreffen können. In aller Regel handelt es sich hierbei um eine Unterlassungsklage. Der Verband tritt selbst als Kläger auf. Im Verbraucherbereich finden sich Verbandsklagen in §§ 28 ff KSchG. Auch § 14 UWG und § 13 BGStG sehen eine Verbandsklage vor.