In Arzthaftungsangelegenheiten können sich Geschädigte auch an spezielle Beschwerdestellen, sog Patientenvertretungen oder Patientenanwaltschaften wenden. Darüber hinaus existieren Schieds- bzw Schlichtungsstellen, die eine außergerichtliche Streitbeilegung ermöglichen sollen.
Um zu gewährleisten, dass auch tatsächlich Ersatz für erlittene Schäden geleistet wird, sind neben einer verpflichtenden Haftpflichtversicherung für freiberuflich tätige Ärzte, Gruppenpraxen und bestimmte Krankenanstalten auch Patientenentschädigungsfonds und Solidarfonds vorgesehen.