Neben ZPO und JN kommt im Zivilverfahren einem weiteren Gesetz besondere Bedeutung zu: dem Zustellgesetz (ZustG). Die ordnungsgemäße Zustellung ist wesentlicher Bestandteil der Wirksamkeit gerichtlicher Entscheidungen und Verfügungen; erst durch sie wird der Lauf von Rechtsmittelfristen ausgelöst. Das ZustG regelt daher unterschiedliche Arten der Zustellung sowie mögliche Zustellmängel und sich daraus ergebende Konsequenzen. Um welche Zustellungsarten es sich dabei handelt und welche Besonderheiten sich daraus in der praktischen Anwendung ergeben, soll in der Folge behandelt werden.