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Elektronischer Rechtsverkehr

ZivilverfahrensrechtAllgemeinesJenny/RastegarFebruar 2024

Der Elektronische Rechtsverkehr (ERV) der Justiz ist ein Kommunikationstool zur digitalen Übermittlung von Daten zwischen Verfahrensbeteiligten und dem Gericht. Die wichtigsten Normen finden sich in den §§ 89a ff GOG und der ERV-Verordnung (ERV 2021).

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