NotarInnen wirken in ihrer Funktion als GerichtskommissärInnen im Verlassenschaftsverfahren in erheblichem Umfang mit. Ihre Tätigkeit bzw ihr Aufgabenbereich ist im Gerichtskommissärgesetz (GKG) näher geregelt.
NotarInnen wirken in ihrer Funktion als GerichtskommissärInnen im Verlassenschaftsverfahren in erheblichem Umfang mit. Ihre Tätigkeit bzw ihr Aufgabenbereich ist im Gerichtskommissärgesetz (GKG) näher geregelt.