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Die Rechteeinräumungsklausel – „Lizenz“

SchuldrechtVerträgeHandlMärz 2026

Eine Lizenz ist eine vertragliche (oder zwangsweise) Einräumung von bestimmten Nutzungs- oder Verwertungsrechten an Immaterialgüterrechten, urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstigen Leistungsschutzrechten, ohne dass das Recht an und für sich übertragen wird. Es handelt sich damit in der Regel um eine vertragliche Regelung in Bezug auf Werke, Marken oder Patente, die den Lizenzgegenstand und den Umfang der Nutzungs- und Verwertungsbefugnis des Lizenznehmers festlegt.  

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